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Ihr Team von Fahrradhaus Rusack
Beginn: 13.05.2023, 10:00 Uhr
Ende: , 14:00 Uhr
31515 Wuntorf
Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer*in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer*innen zuzuordnen.
Die Codierung des eigenen Fahrrads ist eine Maßnahme zur Diebstahlprävention. Der ADFC hat nicht nur eine Checkliste mit Tipps zum Anschließen des Fahrrads; er übernimmt vielerorts auch die Codierung von Fahrrädern.
Mit einer Fahrrad-Codierung sinkt der Verkaufswert eines gestohlenen Fahrrads enorm. Sie wirkt deshalb abschreckend und hilft, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt. Die Aufklärungsquote hingegen steigt, weil aufgefundene und als gestohlen gemeldete Fahrräder ihren Besitzer*innen zugeordnet werden können.
Wie funktioniert die Codierung?
Der Code wird am Rahmen des Fahrrads eingraviert, eingeprägt oder aufgeklebt. Der Code besteht aus einer Ziffern- und Buchstabenkombination, die von der Polizei Bergisch-Gladbach in den 1990er-Jahren entwickelt und von der Polizei Friedberg in Hessen verfeinert wurde.
Der Code ist die „Eigentümer-Identifizierungs-Nummer“ (EIN-Code). Die Nummer setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen sowie der Gemeinde- und Straßenkennzahl des Wohnortes und wird ergänzt durch die Hausnummer und die Anfangsbuchstaben der Eigentümer*innen.
Der ADFC empfiehlt, den Code durch eine zweistellige Jahreszahl am Ende noch präziser zu machen. Hier ein fiktives Beispiel für den EIN-Code: B012345678901AB20.
Über diesen Code kann die örtliche Polizei schnell mutmaßliche Eigentümer*innen identifizieren und informieren.
Brauche ich eine Codierung, wenn mein Fahrrad eine Rahmennummer hat?
Die Rahmennummer eines Herstellers enthält keine Informationen zum Eigentümer. Sie wird von Herstellern ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei.
Der ADFC empfiehlt, sowohl die Rahmennummer als auch die Codierung im physischen Fahrradpass oder in der Fahrradpass-App, in Kaufverträgen und – wenn das Fahrrad versichert ist – bei der Versicherung zu hinterlegen.
Viele aufgefundenen Fahrräder finden trotz Rahmennummer nicht zu ihren Eigentümer*innen zurück, weil diese ihre Räder nicht eindeutig beschreiben können und die Nummer nicht notiert haben.
Im bundesweit einheitlichen Fahrradpass können Rahmennummer, Codierungscode und besondere Merkmale sowie Fotos hinterlegt werden. Der Pass hilft, Fahrräder eindeutig zu identifizieren und ist praktisch bei Diebstahlsanzeigen und für die Versicherung.
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